Die wichtigsten Infos zum Kinderpass im Überblick

Seit Juni 2012 ist es soweit: jedes Kind braucht verpflichtend seinen eigenen Pass (Kinderpass) als Reisedokument. Der Eintrag des Kindes im Reisepass der Eltern ist in Deutschland und Österreich seit Juni 2012 nicht mehr gültig. Nun heißt es also auf zum nächsten Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft um dem Nachwuchs einen neuen Pass ausstellen zu lassen, sobald Sie ins Ausland reisen wollen. Gedacht nach dem Prinzip "Eine Person - ein Pass" hat die EU die Vorschrift zum Kinderpass als Schutzmaßnahme gegen den internationalen Kinderhandel eingeführt. Der elterliche Pass, in dem die Sprösslinge noch eingetragen sind, ist natürlich trotz der Ausstellung des eigenen Dokuments für die Kinder, weiterhin gültig.

Die Antragsstellung

Bei der angragstellung für den neuen Pass muss Kinder sowie auch Babys persönlich anwesend sein. Dies dient der Identitätsfeststellung. Die Voraussetzungen für einen österreichischen Reisepass ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) ist der Anstrag von dem jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu stellen, der seine Vertreterbefugnis ebenso mit einem Lichtbildausweis bestätigen muss. Mündige Minderjährige (ab dem 14. Lebensjahr) können mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses selbst stellen.

Wo bekomme ich den Kinderpass ausgestellt?

Zuständige Stellen sind die Bezirkshauptmannschaften, Magistrat und Magistratische Bezirksämter sowie jede Passbehörde.

Was kostet der Kinderreisepass und was muss ich zur Ausstellung mitbringen?

Gleich vorweg, ist Ihr Kind älter als zwei Jahr, kostet der Reisepass 30 Euro. Wenn das Alter Ihres Kindes unter Zwei liegt, ist der Kinderpass kostenfrei. Was Sie ausserdem mitbringen müssen, ist ein amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers - das ist in der Regel Vater oder Mutter. Ausserdem natürlich Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes und ganz wesentlich: das passende Foto.

Das biometrische Passfoto

Zum Foto des Kinderpasses gibt es Folgendes zu wissen: das Lichtbild des Kindes muss biometrischen Anforderungen entsprechen. Das heißt das Foto muss35x45 Millimeter gross sein und darf nicht älter als sechs Monate sein. Die Kopfhaltung muss etwa zwei Drittel des Bildes einnehmen und dar nicht nicht geneigt oder gedreht sein. Eltern wissen, das ist noch einigermaßen einfach hinzubekommen, schwieriger wirds da schon beim gewünschten Gesichtsausdruck: Der muss nämlich neutral sein. Kinder und eben auch Babys dürfen weder lachen, noch den Mund öffnen. Schreien, Weinen und das Gesicht verziehen ist natürlich vollkommen ausgeschlossen. Die Augen müssen - selbst bei Brillenträgern klar erkennbar sein. Kleine Helferlein sind auch nicht erlaubt - Schnuller, Schmusetücher oder Kuscheltiere dürfen genauso wenig mit aufs Bild wie Mama oder Papa. Da der Bildhintergrund einfärbig und hell (d.h. keine Muster oder Kontraste zum Gesicht) sein soll und das Fotopapier glänzend, glatt und ohne Oberflächenstruktur sein soll empfiehlt sich der Gang zum Fotografen. Es ist allerdings auch möglich, gemäß den beschriebenen Vorschriften selbst zu machen, ober es direkt am Flughafen machen zu lassen.

Wie lange ist der Kinderreisepass schließlich gültig?

Hierzu gibt es folgende Regelungen: bis zum Kindesalter von 2 Jahren hat der Reisepass eine Gültigkeit von 2 Jahren. Sobald Ihr Kind das zweite Lebenjahr überschritten hat, ist der Kinderreisepass 5 Jahre gültig. Mit Erreichen des 12. Geburtstags erhält jedes Kind bereits einen 10 Jahre gültigen Erwachsenenpass inklusive Fingerabdrücken.

In Österreich bieten folgende Passbehörden die Möglichkeit zur Online-Terminreservierung für Ihren Reispassantrag: Magistratische Bezirksämter Wien, Magistrat Graz, Magistrat Linz, Magistrat Wels, Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau.

Ein abschliessender Tipp:

Die Ausstellung eines Passes für Ihre Kinder ist gleichzeitig die Gelegenheit, auch Ihren eigenen Reispass auf seine Gültigkeit zu überprüfen und bei Bedarf gleichen gegen einen moderneren einzutauschen.

kinderpass.at - reisepass für kinder

ab sofort ist es notwendig für kinder einen eigenen pass zu beantragen: den kinderpass. dieser reisepass ist nur für kinder. eine miteintragung in den reisepass der eltern ist künftig nicht mehr möglich. hier finden sie bald alle notwendigen informationen zum thema kinderpass, was es zu beachten gibt, wo und wie der kinderreisepass erhältlich ist uvm. achtung! Mit 15. Juni 2012 werden noch bestehende Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen ungültig Bereits seit 15. Juni 2009 sind Kindermiteintragungen im Pass der Eltern nicht mehr möglich. Vorher gemachte Eintragungen gelten nur mehr bis 15. Juni 2012. Jedes Kind braucht daher verpflichtend seinen eigenen Reisepass als Reisedokument. Auch, wenn der Pass der Eltern noch länger gültig ist. Die Gültigkeit des Reisepasses der Eltern – mit der Kindermiteintragung – bleibt davon unberührt. Er gilt weiter bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.